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Abrechnung

In meiner vertragspsychotherapeutischen Praxis in Melle behandele ich gesetzlich und privat versicherte Patienten, sowie Beihilfeberechtigte. 

 

Die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten erfolgt über das Einlesen der Krankenkassenkarte. Nach den probatorischen Sitzungen ist es dann notwendig einen Antrag zur Einleitung einer Psychotherapie zu stellen.

 

Zur privaten Krankenkasse und/oder der Beihilfestelle nehmen Sie während der probatorischen Sitzungen Kontakt auf. Diese sendet Ihnen die nötigen Unterlagen zur Einleitung einer Psychotherapie zu. Sobald Ihnen die Unterlagen vorliegen, geben Sie diese bei mir in der Praxis ab - in Absprache mit Ihnen, kümmere ich mich dann um die nächsten Schritte für die Antragsstellung zur Psychotherapie.

 

 

Die Behandlung in Form einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten bewilligt.

 

Bei allen Schritten sichere ich Ihnen meine volle Unterstützung zu!